Kosten & Zuschüsse

Kosten Psychotherapie


Die Kosten der Psychotherapie sind vorab selbst zu tragen. Die Sozialversicherungsträger haben in ihren Satzungen Kostenzuschüsse bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie vorgesehen.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers: diese sind für ÖGK (33,70 Euro) , SVS (50 Euro) und BVAEB (50,20 Euro) - Stand: Januar 2026.

 

Allgemein gelten für den Kostenzuschuss für Psychotherapie folgende Voraussetzungen:

  • Die Psychotherapeutin bzw. der Psychotherapeut ist in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums (BMASGPK) eingetragen. -> Das Kriterium ist erfüllt
  • Es besteht eine psychische Störung, die als Krankheit zu werten ist (laut ICD 10). -> Ich führe eine Diagnostik durch und stelle eine Diagnose
  • Es liegt die Bestätigung einer ärztlichen Untersuchung vor, wonach es keine organischen Ursachen für die Beschwerden gibt (z.B. Schilddrüsenunterfunktion). Die Untersuchung muss spätestens vor der zweiten Psychotherapie-Sitzung erfolgen. -> Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt
  • Werden mehr als 10 Therapiesitzungen benötigt, ist rechtzeitig vor der 11. Therapiesitzung eine Bewilligung durch den medizinischen Dienst der Versicherung einzuholen. -> Der Antrag wird auf Wunsch von mir gestellt

Fragen und Unklarheiten können wir gerne im Rahmen der ersten Sitzung besprechen. 


Hinweis für Versicherte in Deutschland


Ich bin in Deutschland approbiert und in das deutsche Ärzteregister eingetragen. Eine Inanspruchnahme der Therapie und Abrechnung über die private und gesetzliche Krankenversicherung ist möglich.