Die Kosten der Psychotherapie sind vorab selbst zu tragen. Die Sozialversicherungsträger haben in ihren Satzungen Kostenzuschüsse bei der Inanspruchnahme einer Psychotherapie vorgesehen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Satzung des jeweiligen Versicherungsträgers: diese sind für ÖGK (33,70 Euro) , SVS (50 Euro) und BVAEB (50,20 Euro) - Stand: Januar 2026.
Allgemein gelten für den Kostenzuschuss für Psychotherapie folgende Voraussetzungen:
Fragen und Unklarheiten können wir gerne im Rahmen der ersten Sitzung besprechen.
Ich bin in Deutschland approbiert und in das deutsche Ärzteregister eingetragen. Eine Inanspruchnahme der Therapie und Abrechnung über die private und gesetzliche Krankenversicherung ist möglich.